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Feuerstättenüberprüfungen

von Ihrem Fachmann aus Steyr

Die Feuerstättenüberprüfung stellt eine Kontrolle der Heizanlage auf Betriebs- und Brandsicherheit dar.

Es wird dabei begutachtet:

  • in welchem Zustand der Rauchfang ist
  • in welchem Zustand das Verbindungsstück ist
  • ob ein Unterlageblech vorhanden ist
  • ob der notwendige Abstand zu brennbaren Materialien gegeben ist
  • ob die Heizraumrichtlinien eingehalten werden
  • ob ein funktionstüchtiges Magnetventil vorhanden ist
  • ob die Vorschriften zur Heizmateriallagerung eingehalten werden
  • ob die Öl-Zuleitung in gutem Zustand ist und die Gasleitung gelb gestrichen ist
  • ob ausreichend Luftzuführung vorhanden ist
  • ob die Werte der Abgasmessung im Toleranzbereich sind
  • ob ein Feuerlöscher vorhanden ist

Der Rauchfangkehrer muss bei der Kehrung kontrollieren ob diese Überprüfung durchgeführt wurde.

Fristen:

Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, zwischen 15 und 50 kW sind alle zwei Jahre, sowie ab 50 kW sind jährlich auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen!

Ihr Rauchfangkehrer ist Ihr Spezialist für die Betriebssicherheit jeder Feuerstätte!

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